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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XXII

ICD U07.1: COVID-19, Virus nachgewiesen

Dieser Schlüssel kennzeichnet COVID-19 mit nachgewiesenem Virus. Das Ausrufezeichen zeigt in der ICD-10-GM einen ergänzenden Schlüssel an.

ICD-Angabe
U07.1!
Codebereich
U00-U99
Einordnung
Ergänzender Schlüssel

Was bedeutet U07.1 im Befund?

Die Manifestation beziehungsweise die klinische Erkrankung muss zusammen mit dem Zusatzcode berücksichtigt werden. U07.1! ist kein eigenständiger Schweregrad.

Die amtliche Bezeichnung im Kontext des Verzeichnisses lautet COVID-19, Virus nachgewiesen. Der Eintrag gehört zu Kapitel XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke.

Das Ausrufezeichen gehört zur Einordnung

Der Schlüssel U07.1! ergänzt eine andere Diagnose. Er wird in der ICD-10-GM nicht als alleiniger primärer Schlüssel verwendet.

Fragen zum Diagnoseschlüssel

Ist U07.1 eine gesicherte Diagnose?

Der Schlüssel allein reicht für diese Aussage nicht aus. Im ambulanten Bereich zeigt ein nachgestelltes G eine gesicherte Diagnose an; V steht für Verdacht, A für ausgeschlossen und Z für einen symptomlosen Zustand nach der betreffenden Diagnose. Lesen Sie den vollständigen Eintrag.

Was kann ich aus diesem Code über die Behandlung erfahren?

Der Code ordnet die Angabe medizinisch ein. Er enthält keinen vollständigen Behandlungsplan. Dafür sind unter anderem Beschwerden, Untersuchungsergebnisse, Verlauf und weitere Erkrankungen wichtig. Bei unklaren Einträgen ist die ausstellende Praxis die passende Anlaufstelle.

Quellen