ICD-10-GM 2026 · Kapitel XIX
ICD S93.4: Verstauchung und Zerrung des oberen Sprunggelenkes
Diese Unterkategorie beschreibt eine Verstauchung oder Zerrung am oberen Sprunggelenk. Weitere Stellen unterscheiden betroffene Bandstrukturen.
- ICD-Angabe
- S93.4-
- Codebereich
- S00-T98
- Einordnung
- Untergliederte Kategorie
Was bedeutet S93.4 im Befund?
Aus dem verkürzten Schlüssel lässt sich weder jede Bandverletzung noch deren Ausmaß sicher ableiten. Ein Knochenbruch hat eine eigene Einordnung.
Die amtliche Bezeichnung im Kontext des Verzeichnisses lautet Verstauchung und Zerrung des oberen Sprunggelenkes. Der Eintrag gehört zu Kapitel XIX: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen.
Die Schreibweise S93.4- zeigt eine Kategorie mit Unterteilungen. Für die vollständige Verschlüsselung wird ein passender endständiger Code gewählt. Übernehmen Sie die vollständige Angabe aus Ihrem Befund.
Unterteilungen von S93.4
Diese Unterteilungen helfen, eine längere Codeangabe einzuordnen. Auch einzelne Unterkategorien können weitere Stellen benötigen.
| Code | Bezeichnung im Verzeichnis |
|---|---|
| S93.40 | Teil nicht näher bezeichnet |
| S93.41 | Lig. deltoideum |
| S93.42 | Lig. calcaneofibulare |
| S93.43 | Lig. tibiofibulare (anterius) (posterius), distal |
| S93.48 | Sonstige Teile |
Ein- und Ausschlüsse sowie ergänzende Kodierhinweise finden Sie in der unten verlinkten amtlichen Quelle.
Fragen zum Diagnoseschlüssel
Ist S93.4 eine gesicherte Diagnose?
Der Schlüssel allein reicht für diese Aussage nicht aus. Im ambulanten Bereich zeigt ein nachgestelltes G eine gesicherte Diagnose an; V steht für Verdacht, A für ausgeschlossen und Z für einen symptomlosen Zustand nach der betreffenden Diagnose. Lesen Sie den vollständigen Eintrag.
Was kann ich aus diesem Code über die Behandlung erfahren?
Der Code ordnet die Angabe medizinisch ein. Er enthält keinen vollständigen Behandlungsplan. Dafür sind unter anderem Beschwerden, Untersuchungsergebnisse, Verlauf und weitere Erkrankungen wichtig. Bei unklaren Einträgen ist die ausstellende Praxis die passende Anlaufstelle.