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ICD-10-GM 2026 · Kapitel XVIII

ICD R06.0: Dyspnoe

Dyspnoe bedeutet Atemnot oder erschwerte Atmung. Der Schlüssel erfasst das Symptom, ohne dessen Ursache vorwegzunehmen.

ICD-Angabe
R06.0
Codebereich
R00-R99
Einordnung
Diagnoseschlüssel

Was bedeutet R06.0 im Befund?

Herz- und Lungenerkrankungen sind mögliche Zusammenhänge, werden durch den Code aber nicht bewiesen. Neu aufgetretene schwere Atemnot erfordert unmittelbare medizinische Hilfe.

Die amtliche Bezeichnung im Kontext des Verzeichnisses lautet Dyspnoe. Der Eintrag gehört zu Kapitel XVIII: Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

Fragen zum Diagnoseschlüssel

Ist R06.0 eine gesicherte Diagnose?

Der Schlüssel allein reicht für diese Aussage nicht aus. Im ambulanten Bereich zeigt ein nachgestelltes G eine gesicherte Diagnose an; V steht für Verdacht, A für ausgeschlossen und Z für einen symptomlosen Zustand nach der betreffenden Diagnose. Lesen Sie den vollständigen Eintrag.

Was kann ich aus diesem Code über die Behandlung erfahren?

Der Code ordnet die Angabe medizinisch ein. Er enthält keinen vollständigen Behandlungsplan. Dafür sind unter anderem Beschwerden, Untersuchungsergebnisse, Verlauf und weitere Erkrankungen wichtig. Bei unklaren Einträgen ist die ausstellende Praxis die passende Anlaufstelle.

Weitere Codes aus Kapitel XVIII

Quellen