ICD-10-GM 2026 · Kapitel VI
ICD G20: Primäres Parkinson-Syndrom
G20 fasst das primäre Parkinson-Syndrom zusammen. Dabei handelt es sich um eine neurologische Erkrankungsgruppe, für die die ICD-10-GM genauere Unterkategorien vorsieht.
- ICD-Angabe
- G20.-
- Codebereich
- G00-G99
- Einordnung
- Untergliederte Kategorie
Was bedeutet G20 im Befund?
Die weiteren Stellen differenzieren unter anderem Ausprägung und Begleitmerkmale. Nicht jedes Zittern und nicht jedes Parkinson-Syndrom gehört automatisch zu G20.
Die amtliche Bezeichnung im Kontext des Verzeichnisses lautet Primäres Parkinson-Syndrom. Der Eintrag gehört zu Kapitel VI: Krankheiten des Nervensystems.
Die Schreibweise G20.- zeigt eine Kategorie mit Unterteilungen. Für die vollständige Verschlüsselung wird ein passender endständiger Code gewählt. Übernehmen Sie die vollständige Angabe aus Ihrem Befund.
Unterteilungen von G20
Diese Unterteilungen helfen, eine längere Codeangabe einzuordnen. Auch einzelne Unterkategorien können weitere Stellen benötigen.
| Code | Bezeichnung im Verzeichnis |
|---|---|
| G20.0- | Primäres Parkinson-Syndrom mit fehlender oder geringer Beeinträchtigung |
| G20.1- | Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung |
| G20.2- | Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung |
| G20.9- | Primäres Parkinson-Syndrom, nicht näher bezeichnet |
Ein- und Ausschlüsse sowie ergänzende Kodierhinweise finden Sie in der unten verlinkten amtlichen Quelle.
Fragen zum Diagnoseschlüssel
Ist G20 eine gesicherte Diagnose?
Der Schlüssel allein reicht für diese Aussage nicht aus. Im ambulanten Bereich zeigt ein nachgestelltes G eine gesicherte Diagnose an; V steht für Verdacht, A für ausgeschlossen und Z für einen symptomlosen Zustand nach der betreffenden Diagnose. Lesen Sie den vollständigen Eintrag.
Was kann ich aus diesem Code über die Behandlung erfahren?
Der Code ordnet die Angabe medizinisch ein. Er enthält keinen vollständigen Behandlungsplan. Dafür sind unter anderem Beschwerden, Untersuchungsergebnisse, Verlauf und weitere Erkrankungen wichtig. Bei unklaren Einträgen ist die ausstellende Praxis die passende Anlaufstelle.